Das Hallenbad ist in der Zeit von 20.05.24 bis 07.06.24 geschlossen!
Eingeschränkte Öffnungszeiten des Hallenbads in den Faschingsferien
Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Weiterführende Informationen werden in Kürze bereitgestellt.