Auf Grund des § 3 Nr. 2 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05. März 2021 (BayMBl. Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G), die zuletzt durch
Verordnung vom 09.04.2021 (BayMBl. Nr. 261) geändert worden ist, macht das Landratsamt Fürstenfeldbruck als zuständige Kreisverwaltungsbehörde bekannt:
Die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) hat im Landkreis Fürstenfeldbruck an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 100 überschritten. Die 7-Tages-Inzidenz lag am 09.04.2021 bei 104,4; am 10.04.2021 bei 118,1 und am 11.04.2021 bei 110,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage.
1. Auf Grund dieser Überschreitungen gelten im Landkreis Fürstenfeldbruck ab dem 13.04.2021 diejenigen Regelungen der 12. BayIfSMV, die an die Voraussetzung geknüpft sind, dass die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt.
2. Diese Bekanntmachung tritt am 13. April 2021 in Kraft.
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