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Geburtsurkunde; Beantragung

Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

Langbeschreibung

  • Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

    Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

    Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

    • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
    • Tag und Ort der Geburt
    • Vor- und Familiennamen der Eltern
    • rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt

    Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:

    • Geschlecht
    • Vor- und Familiennamen der Eltern
    • Religionszugehörigkeit

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
    Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
    Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
    Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

    Internationale Geburtsurkunde

    Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.
    Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
    • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Erforderliche Unterlagen

  • Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

     

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
    • für andere Personen: gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen die Geburtsurkunde bei dem Standesamt beantragen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

    Persönliche Beantragung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
      • eine schriftlichen Vollmacht von Ihnen,
      • Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie)
      • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

    Schriftliche Beantragung:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und –ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.

    Elektronische Beantragung:

    • Rufen Sie, soweit vorhanden, das Online-Verfahren des Standesamtes auf.
    • Authentifizieren sich ggf. mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
    • Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden ggf. erforderliche Unterlagen hoch.
    • Reichen den Online-Antrag ein.

Online-Verfahren

Fristen

  • Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 110 Jahren aus den Geburtenregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.

Kosten

    • Gebühr für eine Geburtsurkunde: 12,00 EUR
    • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
    • Gebühr für eine mehrsprachige Geburtsurkunde: 12,00 EUR
    • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Rechtsgrundlagen

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Verantwortliche Behörde

  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)