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Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Langbeschreibung

  • Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.

Kosten

  • Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

Verantwortliche Behörde

AnsprechpartnerIn:Stadtverwaltung
Tel.: (08142) 200-0