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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Langbeschreibung

  • Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Verantwortliche Behörde

  • Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe