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Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Online-Verfahren
Details Online-Verfahren
- Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen
Hier können Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung gemeindlicher öffentlicher Grünanlagen beantragen.
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)