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Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund

Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.

Langbeschreibung

Voraussetzungen

  • Sie sind Telekommunikationsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Zustimmung der Verlegung muss bei der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde gestellt werden. Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.

Online-Verfahren

Fristen

  • Die Zustimmung muss vor der Baumaßnahme erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

Kosten

  • Für die Erteilung der Zustimmung werden von der Straßenbaubehörde Gebühren und Auslagen erhoben.

Verantwortliche Behörde

  • Behörden und sonstige Einrichtungen (siehe
AnsprechpartnerIn:Stadtverwaltung
Tel.: (08142) 200-0