Hinweise zur Räum- und Streupflicht im Winter
Im Hinblick auf die bevorstehende Witterung will die Stadt Olching auf die Räum- und Streupflicht aufmerksam machen.
Um die Benutzung der Straßen und Gehwege im Winter sicherzustellen, sind nach der neu erlassenen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter innerhalb geschlossener Ortschaften alle Anlieger verpflichtet, die in der Verordnung näher bezeichnete Sicherungsfläche von Schnee und Eis zu befreien oder sie durch beauftragte Dritte befreien zu lassen. Das Räumgut ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßen an, gilt die Räum- und Streupflicht für jede dieser Straßen. Da der Winterdienst durch die Stadt Olching eine unentgeltliche Serviceleistung für die Bürgerinnen und Bürger ist, können sich diese nicht darauf verlassen, dass durch den Bauhof geräumt wird, auch wenn die Stadt Olching eine Fläche normalerweise räumt.
Das Wichtigste zur Sicherung der Gehbahnen im Winter – Stand 11/2023
Auch die neu erlassene Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen in Olching.
Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Anlieger die Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.
Zu den Sicherungsarbeiten gehört es, Montag bis Samstag bis 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr eine Gehbahn von Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln zu streuen (z.B. Sand oder Splitt). Die Verwendung von Tausalz ist nur in Bereichen mit besonderer Glättegefahr (z. B. Treppen oder starke Steigungen) zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es notwendig ist. Um den Anwohnern das Streuen zu erleichtern, unterhält die Stadt Olching 58 Splittkästen, die im Stadtgebiet aufgestellt sind, aus denen sich Privatpersonen zur Streuung der Gehbahnen bedienen können.
Die Sicherungsfläche umfasst an Straßen der Gruppe A die Gehwege oder gemeinsamen Geh- und Radwege und an allen anderen Straßen (Gruppe B und C) 1,5 m ab Straßenrand.
Straßen der Gruppe A:
Dachauer Straße | Ludwigstraße |
Daxerstraße | Max-Reger-Straße |
Feursstraße | Münchner Straße (St. 2345) |
Fürstenfeldbrucker Straße (St. 2345) | Neu-Estinger-Straße |
Geiselbullacher Straße | Olchinger Straße |
Gewerbering | Roggensteiner Straße (St. 2069) |
Hauptstraße (auch St. 2345) | Schloßstraße |
Hermann-Böcker-Straße | Schulstraße |
Joh.-G.-Gutenberg-Straße | Tucholastraße |
Die vollständige Verordnung finden Sie hier: Neue Reinigungs- und Sicherungsverordnung