Bundestagswahl 2025
Briefwahl im Rathaus Olching ab sofort möglich
Ab sofort ist die Briefwahl in einer Wahlkabine im Foyer des Rathauses Olching möglich, zudem können Briefwahlunterlagen ab sofort im Rathaus abgeholt werden - zu den üblichen Öffnungszeiten sowie zu folgenden Sonderöffnungszeiten:
- Samstag, 08.02.2025, 10.00 - 14.00 Uhr
- Donnerstag, 13.02.2025, bis 20.00 Uhr
- Freitag, 14.02.2025, 14.00 - 17.00 Uhr
- Samstag, 15.02.2025, 14.00 - 17.00 Uhr
Briefwahlunterlagen können auch online beantragt werden.
Wir raten allen Bürgerinnen, von der Möglichkeit der frühzeitigen Briefwahl im Rathaus Gebrauch zu machen. Eine gute Möglichkeit ist auch, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Bitte vermeiden Sie es, Ihre Briefwahlunterlagen kurzfristig per Post zurückzuschicken, weil die Post Briefe bei weitem nicht mehr innerhalb eines Tages zustellt und daher nicht sichergestellt werden kann, dass Ihre Stimme rechtzeitig ankommt und gezählt werden kann. Diese verkürzte Briefwahlzeit liegt an der Kurzfristigkeit des Termins für die vorgezogene Bundestagswahl.
Stadt Olching
Wahlamt
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Der Wahltermin
Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).
Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.
Die Wahlperiode des 20. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen. Somit muss der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 27. August 2025 und Sonntag, dem 26. Oktober 2025 liegen.
Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren.
Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag zunächst auf Sonntag, den 28. September 2025, festgelegt (siehe hierzu die Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2025 vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271)).
Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für diese Bundestagswahl grundsätzlich seit dem 27. März 2024. Die Wahlen für die Bewerberinnen und Bewerber selbst dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, somit seit dem 27. Juni 2024 (§ 21 Absatz 3 Satz 4 Bundeswahlgesetz).
Quelle: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html