Eheschließung

Das Standesamt der Stadt Olching bietet, Eheschließungen nicht nur im Rathaus, sondern auch in der Kulturwerkstatt am Olchinger Mühlbach an. Gegen eine zusätzliche Nutzungsgebühr ist dies an einigen ausgewählten Terminen im Jahr möglich. Das Ambiente ist atemberaubend und der Mühlbach ganz in der Nähe. 

Sie können zwischen zwei Sälen wählen:

Gretl-Bauer-Saal im KOM

Unser schöner großer Saal mit Möglichkeit zum Sektempfang!

Das Brautpaar kann bis zu 100 Gäste mitbringen, auf Wunsch wird die Trauung stimmungsvoll von professionellen PianistInnen begleitet. Die gesamte Organisation und Dekoration vor Ort übernehmen wir für Sie. 

Die Kosten betragen 180 € pro Eheschließung.

Termine für Eheschließungen Gretl-Baur-Saal 2025

  • Freitag, 10. Januar 2025
  • Freitag, 14. Februar 2025
  • Freitag, 02. Mai 2025
  • Samstag, 03. Mai 2025
  • Montag, 05. Mai 2025
  • Freitag, 13. Juni 2025
  • Samstag 14. Juni 2025
  • Freitag, 25. Juli 2025
  • Samstag, 26. Juli 2025
  • Freitag, 19. September 2025
  • Samstag, 20. September 2025
  • Oktober auf Anfrage
     
Gretl Baur SaalDaniel Märkel Fotografie | www.danielmaerkel.de
Trausaal - Gretl Baur Saal
BildDaniel Märkel Fotografie | www.danielmaerkel.de
Trausaal - Gretl Baur Saal
Gretl Baur SaalDaniel Märkel Fotografie | www.danielmaerkel.de
Trauung - Gretl Baur Saal
Flügel - Gretl Baur SaalDaniel Märkel Fotografie | www.danielmaerkel.de
Flügel - Gretl Baur Saal

 

Waldenmaier-Raum im KOM

Im kleineren Waldenmaier-Raum haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Ihre Eheschließung durchführen zu lassen. Dieser ist für Hochzeitsgesellschaften mit ca. 20-25 Personen sehr gut geeignet. Der Waldenmaier-Raum bietet eine sehr schöne familiäre Atmosphäre. Er befindet sich im romantischen Dachgeschoss des Gebäudes.

Termine sind an jedem ersten Freitag im Monat möglich (es sei denn, Eheschließungen werden im Gretl-Bauer Saal durchgeführt). Die Kosten betragen 50 € pro Eheschließung.

Bitte beachten Sie, dass der Zugang nur über eine steile Treppe erreichbar ist (nicht barrierefrei) und ein Sektempfangs derzeit nicht möglich ist.

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Weitere Informationen rund um die Trauung im KOM finden Sie auch auf der KOM Webseite. Falls Sie an diesem schönen Ort den Bund fürs Leben schließen möchten, setzen Sie sich bitte bald mit unserem Standesamt im Rathaus in Verbindung.

Trauungssaal Rathaus

Eheschließung im Rathaus
Trauungssaal im Rathaus
Eheschließung im Rathaus

Sie können auch im Sitzungsaal/Trausaal der Stadt Olching getraut werden. 

An Tagen, an denen Trauungen im KOM angeboten werden, ist eine Trauung im Sitzungssaal nicht möglich. 

Eine Trauung im Sitzungssaal ist kostenfrei. 

Das Standesamt der Stadt Olching berät Sie sehr gerne bei der Auswahl der für Sie am besten geeigneten Räumlichkeit, bei der Terminfindung, bei allen Fragen rund um Ihre geplante Hochzeit von A wie Ansprechpartner bis Z wie Zeitplan und informiert Sie zudem ausführlich, welche Unterlagen Sie für Ihre Trauung benötigen. 

 

Welche Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie in Olching heiraten wollen?

Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind

genügen grundsätzlich folgende Unterlagen: 

  • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes. 
    Die Gebühr beträgt 12,00 Euro.
     
  • Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung - erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Olching mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird die Bescheinigung beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. 
    Die Gebühr beträgt 5,00 Euro. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
     
  • Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. Diese erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes. 
    Die Gebühr beträgt 12,00 Euro.
     
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.
     
  • Bargeld für Gebühren und ggf. Familienstammbuch in Höhe von ca. 80,00 Euro bis 170,- Euro (je nach Einzelfall).

Wenn Sie bereits verheiratet waren

  • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes. 
    Die Gebühr beträgt 12,00 Euro.
     
  • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe. In der Regel handelt es sich hierbei nicht um das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern um eine neue Eheurkunde bzw. eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe. Erhältlich ist die Urkunde beim Standesamt der Eheschließung.
    Die Gebühr beträgt 12,00 Euro.

In allen anderen Fällen

also wenn Sie oder Ihr(e) Verlobte(r)

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder hatten,
  • nicht im Bundesgebiet geboren sind,
  • im Ausland eine Ehe geschlossen haben,
  • im Ausland eine Ehe aufgelöst wurde,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten,
     

sollten Sie persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann neben einer umfassenden Beratung auch eine ausführliche auf Ihre persönliche Verhältnisse abgestellte Anleitung für die Beschaffung der notwendigen Unterlagen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl der individuellen Fallgestaltungen keine umfassende schriftliche oder telefonische Darstellung möglich ist. Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Beratungsgespräch mitgebracht werden.

Zur Anmeldung der Eheschließung bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung 
Vielen Dank!

Frau Eiselt

Frau Lederer A.