Online Dienste

Eine Vielzahl an Online Diensten, wie Anmeldung zur Hundesteuer und Beantragung von Urkunden, können Sie bequem von zuhause aus erledigen. Wir arbeiten stetig daran unser digitales Angebot zu erweitern.

Für Anträge, die einer Identifikation bedürfen, können Sie sich mit Ihrer persönlichen BayernID authentifizieren. Bei einigen Vorgängen benötigen wir jedoch noch Ihre persönliche Unterschrift. In diesem Fall bitte das ausgedruckte Formular unterzeichnen und uns zukommen lassen.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist die persönliche Anwesenheit der Antragstellenden notwendig, dies gilt auch bei minderjährigen Kindern.

Natürlich stehen Ihnen weiterhin unsere Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung zur Beratung zur Verfügung. Buchen Sie bitte für eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro einen Termin.

Wichtiger Hinweis! 

Im Bürgerbüro der Stadt Olching mehren sich Rückfragen zu online beantragten Meldebescheinigungen. Die Gemeindeverwaltung bittet zu beachten, dass die im Internet bereitgestellten Bürgerservice-Angebote nicht von der Gemeinde oder einer anderen öffentlichen Stelle zur Verfügung gestellt werden. 

Anträge, die etwa über das Online-Portal „meldebescheinigung.eu“ in der Verwaltung eingehen, können von den Mitarbeiter*innen nicht bearbeitet werden. 

Auch ist die Seriosität der Online-Anbieter zu hinterfragen. So werben diese unter anderem damit, Bescheinigungen in nur zwei Minuten von zu Hause beantragen zu können. Für die Nutzer ist allerdings nicht auf den ersten Blick ersichtlich, dass durch die Nutzung des Online-Dienstes zusätzliche Kosten entstehen. Neben der Gebühr, die das Einwohnermeldeamt für die Ausstellung einer Meldebescheinigung erhebt (5,- Euro), kostet der Service für den Online-Antrag für eine Einfache Meldebescheinigung 17,90 Euro und für den Online-Antrag für eine Erweiterte Meldebescheinigung 22,90 Euro. 

Die Gemeindeverwaltung bittet daher, das auf der eigenen Internetseite bereit gestellte Online-Formular (s.u.) für den Antrag zu nutzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die gewünschte Meldebescheinigung auch tatsächlich ausgestellt werden kann.

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