Sterbefälle

Unser Standesamt ist für die Beurkundung eines Sterbefalls zuständig, wenn dieser in unserem Stadtgebiet eingetreten ist. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung.

Kerzen / TrauerIlona Frey/unsplash
Zur Beurkundung eines Sterbefalls benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
Bei Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen:
  • Eheurkunde (Heiratsurkunde) bzw. beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder Familienstammbuch
  • Gegebenenfalls Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten) oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)

Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 12,00 Euro.

Ansprechpartnerinnen im Standesamt:

N.N.

Frau Eiselt

Weiterführende Informationen: