Sterbefälle
Unser Standesamt ist für die Beurkundung eines Sterbefalls zuständig, wenn dieser in unserem Stadtgebiet eingetreten ist. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung.
![Kerzen / Trauer](https://olching.de/_Resources/Persistent/8/9/9/e/899e8d9eb91781ef1accee0d8ef82145efc072e7/ilona-frey--K06D8Z0KCs-unsplash-5563x3128-1200x675.jpg)
Zur Beurkundung eines Sterbefalls benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
Bei Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen:
- Eheurkunde (Heiratsurkunde) bzw. beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder Familienstammbuch
- Gegebenenfalls Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten) oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)
Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 12,00 Euro.