Ortsrecht

Die von der Stadt Olching erlassenen und aktuell gültigen Verordnungen und Satzungen stehen hier zum Download bereit.

Satzungen und Verordnungen aus dem Amt Bildung und Soziales Leben

Bücherei

Hallenbad

Kindertagesstätten der Stadt Olching

Obdachlosigkeit

Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung

Satzung für einen Beirat für Menschen mit Behinderung in der Stadt Olching

( Behindertenbeiratssatzung - BBS )

Die Stadt Olching erlässt aufgrund der Art. 23 Satz 1 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI S. 796) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007 (GVBI S. 958), folgende Satzung:

 
Satzungen und Verordnungen aus dem Amt für Finanzwirtschaft

 

Satzungen und Verordnungen aus dem Ordnungsamt

Feste und Märkte

  • Jahr- und Wochenmärkte Marktsatzung
  • Marktgebühren
  • Abhaltung von Volksfesten
  • Verordnung Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Feuerwehr

  • Freiwillige Feuerwehren Olching, Esting, Geiselbullach und Graßlfing
  • Aufwendungs- und Kostenersatz

Friedhof

  • Friedhofssatzung
  • Gestaltung von Grabzeichen und die Bepflanzung der Gräber im Parkfriedhof Olching
  • nachrichtlich: Gewerbliche Arbeiten in den gemeindlichen Friedhöfen
  • Bestattungseinrichtungen Gebührensatzung

Lärm

  • Verordnung Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten, Musikinstrumente, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte

Olchinger See

Satzung Grünanger Schwaigfeld

Straßen

  • Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
  • Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen
  • Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter

 

Satzungen und Verordnungen der Verwaltung

Stadtverwaltung und Stadtrat

  • Gemeindeverfassungsrecht
  • Stadtrat Geschäftsordnung
  • Verwaltungskosten für Amtshandlungen
  • Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a - 135 c BauGB

 

* Hinweis: Die mit nachrichtlich gekennzeichneten Satzungen/Verordnungen wurden der Übersichtlichkeit halber nicht zur Ansicht bereitgestellt. Bei Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung.