Zuschüsse zur Förderung von Vereinen und Verbänden

Zur Förderung und finanziellen Unterstützung der Vereine im Stadtgebiet hat die Verwaltung bzw. der Stadtrat spezielle Richtlinien erlassen. Nach diesen Grundsätzen werden sowohl jährliche Betriebszuschüsse als auch einmalige Zuwendungen (z. B. für Investitionen oder besondere Aktionen).

Nachfolgend finden Sie die Richtlinien, Zuschussanträge und Formulare für Verwendungsnachweise für die jeweiligen Bereiche zur Förderung von Vereinen und Verbänden.  
Die Regelungen der Allgemeinen Richtlinien (A.) finden in allen Bereichen grundsätzlich Anwendung, soweit inhaltlich die speziellen Richtlinien (B. - H.) nicht etwas anderes regeln:

A. Allgemeine Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen 

B. Förderung der örtlichen Jugendarbeit

C. Förderung von Begegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften

D. Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen

E. Förderung kultureller Aktivitäten

F. Förderung sozialer Vereinigungen

G. Förderung denkmalpflegender und denkmalschützender Maßnahmen

H. Förderung des Sports