Publikationspflicht bei durchgeführten Ausschreibungen
Rechtsgrundlagen hierfür sind:
Veröffentlichung gem. § 28 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)
- Gemäß §§ 28 und 30 UVgO informiert der Auftraggeber nach "Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb" und "Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb" über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
- Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten.
§20 Abs. 3 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
- Gemäß §20 Abs.3 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise zu informieren, wenn bei "Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb" der Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei "Freihändigen Vergaben" der Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer überschritten wird.
- Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.
Aktuelle Vergaben
Informationen über die Vergabeplattform BayVeBe des Freistaat Bayern

Volksfestwirt/in gesucht
Die Stadt Olching
sucht ab 2027 bis 2029 (mit einer Verlängerungsoption von 3 Jahren)
ein/e Volksfestwirt/in.
Das Volksfest beginnt immer am Freitag nach Pfingsten und dauert 10 Tage. Das Festzelt soll ein Mindestmaß von 55 x 29 m haben.
Unterlagen zur Ausschreibung mit den entsprechenden Bewertungskriterien können Sie per Brief oder E-Mail vermoegensverwaltung@olching.de unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse anfordern.
Vollständige Bewerbungen mit Referenzliste werden bis spätestens 14. September 2026 an die Stadt Olching, Rebhuhnstraße 18, 82140 Olching erbeten.
Information über eine Beauftragung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 2027 – 2030


