Hundeverbot am Olchinger See vom 1. April bis 30. September 

Im Zeitraum vom 1. April bis 30. September eines jeden Jahres gilt ein absolutes Hundeverbot auf dem gesamten Erholungsgelände am Olchinger See. Dies gilt auch für das Führen des Hundes an der Leine. Wir bitten um Berücksichtigung.